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Übernahme der Credit Suisse

Aktualisiert: 10. Sept. 2023

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Die letzten Tage waren turbulent. Falls du Kunde bei der Credit Suisse bist, Credit Suisse Aktien besitzt oder bei der Credit Suisse arbeitest, wirst du dich wahrscheinlich fragen, wie es weitergeht. Daher beantworten wir folgend die wichtigsten Fragen.

Credit Suisse Übernahme durch UBS, CS Übernahme

Die wichtigsten Fragen zur Übernahme der CS durch die UBS:

 

1. Kann ich mein Konto weiterhin nutzen?


Ja, das kannst du, zum jetzigen Zeitpunkt ändert sich für dich noch nichts. Die Schalter sind geöffnet und Geld kann wie gewöhnlich abgehoben werden. Sämtliche Dienstleistungen wie E-Banking oder etwa die Nutzung von Debit- und Kreditkarten sind uneingeschränkt möglich. Ob und wann dein Konto zur UBS migriert wird, steht noch nicht fest.



2. Ist mein Geld bei der Credit Suisse sicher?


Bankguthaben werden in der Bankbilanz geführt, es besteht also ein Ausfallrisiko. Die Bank legt dein Geld nicht etwa in den Tresor, du hast lediglich einen rechtlichen Anspruch darauf, dass du das der Bank anvertraute Geld wieder zurückbekommst. Hat die Bank jedoch im Falle eines Konkurses nicht genügend Mittel, um alle Kundengelder zurückzubezahlen, besteht das Risiko eines Verlustes. Kundengelder von bis zu CHF 100'000 sind durch die sogenannte Einlagensicherung geschützt. Geldeinlagen über CHF 100'000 sind unter Umständen verloren. Wenn du jedoch Kunde einer Kantonalbank mit unbeschränkter Staatsgarantie bist, sind auch höhere Guthaben geschützt. Im Konkursfall käme diesfalls der entsprechende Kanton für die Verbindlichkeiten der Kantonalbank auf.


Du solltest also darauf achten, dass du bei keiner Bank – ausser Kantonalbanken mit uneingeschränkter Staatsgarantie – mehr als CHF 100'000 auf dem Konto hast. Bei mehr als CHF 100'000 solltest du dein Geld auf verschiedene Banken verteilen. Je nach Bank gibt es auch wieder Zinsen auf dein Guthaben, ein Vergleich der Zinsen und Kosten lohnt sich.


Deine Wertschriften werden hingegen nicht in der Bankbilanz geführt, sondern stehen in deinem Eigentum. Bei einem Konkurs der Bank besteht also kein Ausfallrisiko. Die Wertschriften können diesfalls zu einer anderen Bank transferiert werden.



3. Was passiert mit meiner Hypothek?


Falls du gehofft hast, dass du die Hypothek nicht mehr zurückbezahlen musst, hast du dich zu früh gefreut. Die UBS wird die Hypotheken der Credit Suisse übernehmen. Für dich ändert sich an den vereinbarten Konditionen nichts, ausser dass du die Zinsen möglicherweise irgendwann an die UBS und nicht mehr an die CS entrichten musst.



4. Was passiert mit meinem Credit Suisse Aktien?


Die Übernahme der Credit Suisse erfolgt über einen Aktientausch. Der Bundesrat hat unter Anwendung von Notrecht die sonst anwendbaren Gesetze ausgehebelt. Du als CS Aktionär wurdest somit nicht gefragt, ob du deine CS-Aktien zum gebotenen Preis an die UBS verkaufen möchtest. Als CS-Aktionär erhältst du 76 Rappen pro Aktie in Form von UBS-Aktien. Je 22.48 CS-Aktien erhältst du eine UBS-Aktie. Die Transaktionen sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Du wirst anstatt CS-Aktien also irgendwann UBS-Aktien in deinem Depot haben.


Aktuell ist die CS Aktie zwar noch handelbar, aber ein Verkauf lohnt sich nun kaum noch. Dies weil das Austauschverhältnis der UBS- und CS-Aktien feststeht und der CS-Aktienkurs dem der UBS folgt – die Kurse laufen also nahezu parallel. CS Investoren können hoffen, dass sich der Wert nach der Umwandlung in UBS Aktien positiv entwickelt.



5. Verliert das Credit Suisse Personal den Job?


Es steht ausser Frage, dass sich bei einer kompletten Übernahme viele Stellen überschneiden und somit früher oder später wegfallen werden. Die beiden Grossbanken zählen weltweit gemeinsam etwa 120'000 Mitarbeitende, davon rund 37'000 in der Schweiz. Es ist davon auszugehen, dass bei der Fusion bis zu 10'000 Stellen wegfallen könnten.

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